Unsere Kanzlei
Verwurzelt in Zug.
Nah an Ihrem Anliegen.
Rheinfels wurde gegründet, weil Familienrecht mehr ist als Paragrafen – es berührt das Leben von Menschen. Wir arbeiten mit Sorgfalt, Klarheit und echtem Interesse an Ihrer Situation.
← Zurück zur StartseiteUnsere Geschichte
Eine Kanzlei, die aus Überzeugung entstanden ist
Rheinfels wurde mit dem Anspruch gegründet, familienrechtliche Beratung menschlicher zu gestalten. Der Kanton Zug ist nicht nur unser Standort – er ist unser Zuhause. Wir kennen die lokalen Behörden, die Gepflogenheiten der Zuger Gerichte und die sozialen Einrichtungen, die für unsere Mandantschaft relevant sind.
Unser Gründungsgedanke war einfach: Wer rechtliche Hilfe in Familienfragen sucht, befindet sich oft in einer schwierigen Lebensphase. Diese Menschen verdienen einen Anwalt, der zuhört, bevor er handelt – und der die eigene Arbeit an den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen ausrichtet, nicht an Standardprozessen.
Seit unserer Gründung haben wir Familien durch Sorgerechtsverfahren, Schutzanordnungen und vielschichtige Streitigkeiten begleitet. Jeder Fall hat uns gelehrt, wie unterschiedlich Familienkonstellationen sind – und wie wenig sich eine einheitliche Lösung eignet, wenn es um das Wohlergehen von Kindern und Erwachsenen geht.
Das Team
Persönlichkeiten, die Verantwortung übernehmen
Katharina Meier
Rechtsanwältin, Partnerin
Spezialistin für Sorgerecht und Kinderschutz. Sie verbindet juristische Präzision mit einem offenen Ohr für die Betroffenen.
David Frei
Rechtsanwalt
Fokus auf Streitigkeiten mit mehreren Parteien und aussergerichtliche Einigungen. Engagiert, ruhig und lösungsorientiert.
Sophie Ruf
Rechtsanwältin
Erfahrung in Schutzverfahren bei häuslicher Gewalt. Bekannt für ihre ruhige und strukturierte Herangehensweise in sensiblen Situationen.
Qualitätsstandards
Unser Anspruch in der täglichen Arbeit
Schweizer Anwaltszulassung
Alle unsere Anwältinnen und Anwälte sind im Kanton Zug zugelassen und dem Anwaltsgesetz (BGFA) verpflichtet.
Strikte Verschwiegenheit
Anwaltliches Berufsgeheimnis nach Art. 13 BGFA. Ihre Informationen verlassen unsere Kanzlei nicht.
Kindeswohl im Mittelpunkt
In allen Fällen mit Kindern orientieren wir uns konsequent am Kindeswohlprinzip nach ZGB Art. 307 ff.
Transparente Honorarstruktur
Klare Honorarvereinbarungen vor Mandatsbeginn. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Regelmässige Weiterbildung
Unser Team verfolgt aktiv die Entwicklung der Rechtsprechung und besucht jährlich Fachfortbildungen im Familienrecht.
Zusammenarbeit mit Fachstellen
Wir pflegen enge Kontakte zu lokalen Beratungsstellen, der KESB Zug und sozialen Einrichtungen der Zentralschweiz.
Unser Profil
Familienrechtliche Kompetenz in der Zentralschweiz
Familienrecht in der Schweiz umfasst einen breiten Bereich des Zivilgesetzbuches – von Ehe und Partnerschaft über elterliche Sorge bis zu Kindesschutzmassnahmen. Die Kanzlei Rheinfels hat sich auf jene Bereiche spezialisiert, die besondere Sensibilität und Menschenkenntnis erfordern: Vormundschaftsverfahren, Schutz vor häuslicher Gewalt und Mehrparteienstreitigkeiten.
Der Kanton Zug mit seiner zugewandten Verwaltung und gut erreichbaren Behörden bietet günstige Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, KESB und Gericht. Diese Zusammenarbeit wird gepflegt und gezielt genutzt, um Verfahren für unsere Mandantschaft so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Unser Ansatz verbindet rechtliche Präzision mit einer Haltung der Zurückhaltung: Wir stehen nicht für laute Konfrontation, sondern für kluge Positionierung. Wo Einigung möglich ist, suchen wir sie. Wo Gerichtsverfahren nötig sind, führen wir sie mit Nachdruck.
Lernen Sie uns kennen
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Schreiben Sie uns – oder rufen Sie direkt an.
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